Rückgabe, Reklamation & Gewährleistung

Reklamation, Mängel & Gewährleistung

Stand: 26. August 2026

Ein Lieblingsstück kommt beschädigt an, funktioniert nicht wie vorgesehen oder zeigt nach einiger Zeit einen möglichen Mangel? Dann soll schnell klar sein, wie es weitergeht.

Auf dieser Seite finden sich die wichtigsten Informationen zu Reklamationen, Rücksendungen im Zusammenhang mit einem Mangel, gesetzlicher Gewährleistung, Reparatur, Produktsicherheit und freiwilligen Lösungen von FlauschPalast.

Das gesetzliche Widerrufsrecht für mangelfreie Waren wird gesondert behandelt und ist nicht Gegenstand dieser Informationsseite.

Die gesetzlichen Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben durch die nachfolgenden Hinweise unberührt.


1. Reklamation, Gewährleistung und Kulanz – was ist der Unterschied?

Nicht jede Rücksendung hat denselben rechtlichen Hintergrund.

Reklamation

Eine Reklamation ist die Mitteilung, dass mit einem gelieferten Produkt möglicherweise etwas nicht in Ordnung ist.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Artikel:

  • beschädigt ankommt

  • nicht oder nicht ordnungsgemäß funktioniert

  • unvollständig geliefert wurde

  • vom bestellten Produkt abweicht

  • einen Material- oder Herstellungsfehler aufweist

  • eine zugesicherte oder geschuldete Eigenschaft nicht besitzt

  • während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist einen möglichen Mangel zeigt

Die Reklamation ist zunächst der praktische Weg, um den Sachverhalt zu prüfen.

Gesetzliche Gewährleistung

Liegt ein Sachmangel im gesetzlichen Sinne vor, bestehen die gesetzlichen Mängelrechte.

Diese können insbesondere Nacherfüllung durch Reparatur oder Ersatzlieferung und unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen weitere Rechte wie Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz umfassen.

Freiwillige Kulanz

In bestimmten Situationen kann FlauschPalast freiwillig eine Lösung anbieten, obwohl kein gesetzlicher Anspruch besteht.

Eine solche Entscheidung erfolgt im jeweiligen Einzelfall und begründet keinen allgemeinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger Fälle.


2. So meldest du eine Reklamation

Wenn mit einem Artikel etwas nicht stimmt, wende dich bitte an:

service@flauschpalast.com

Für eine schnelle Zuordnung und Prüfung helfen insbesondere:

  • Bestellnummer

  • Name oder Bestell-E-Mail-Adresse

  • Bezeichnung des betroffenen Artikels

  • kurze und möglichst genaue Beschreibung des Problems

  • aussagekräftige Fotos

  • bei Funktionsproblemen gegebenenfalls ein kurzes Video

  • bei Transportschäden zusätzlich Fotos der Versandverpackung

  • bei Futter, Snacks, Pflege- oder Verbrauchsprodukten gegebenenfalls Chargen-, Los- oder Mindesthaltbarkeitsangaben

Bitte übermittle nur Informationen, die für die Bearbeitung des Vorgangs erforderlich sind.

Eine möglichst genaue Beschreibung hilft dabei, schnell einzuschätzen, ob beispielsweise eine technische Prüfung, Reparatur, Ersatzlieferung oder eine andere Lösung sinnvoll ist.


3. Reklamierte Ware bitte nicht ungeklärt zurücksenden

Bitte sende einen reklamierten Artikel möglichst nicht ohne vorherige Abstimmung zurück.

Dies schränkt gesetzliche Rechte nicht ein.

Die vorherige Abstimmung hilft insbesondere dabei zu klären:

  • ob eine Rücksendung überhaupt erforderlich ist

  • welche Rücksendeadresse verwendet werden soll

  • ob zunächst Fotos oder Videos für eine Prüfung ausreichen

  • ob besondere Sicherheits- oder Transportanforderungen bestehen

  • ob ein Akku oder elektronische Komponenten enthalten sind

  • ob personenbezogene Daten auf einem Gerät gespeichert sein können

  • ob eine Reparatur oder Ersatzlieferung in Betracht kommt

  • ob bei großen oder sperrigen Artikeln ein besonderer Transportweg erforderlich ist

FlauschPalast arbeitet mit unterschiedlichen Lager-, Lieferanten- und Fulfillmentstrukturen. Deshalb kann die richtige Rücksendeadresse vom jeweiligen Produkt und Versandweg abhängen.

Eine eigenmächtige Rücksendung an Hersteller, Lieferanten oder andere Unternehmen sollte vermieden werden, sofern diese nicht ausdrücklich als Rücksendeempfänger genannt wurden.

Vertragspartner der Bestellung bleibt FlauschPalast.


4. Beschädigte oder auffällige Ware nicht vorschnell entsorgen

Bitte entsorge einen beschädigten, defekten oder auffälligen Artikel möglichst nicht, bevor die Prüfung abgeschlossen ist.

Das gilt insbesondere bei:

  • Transportschäden

  • beschädigten Verpackungen

  • defekten Elektroartikeln

  • Futter oder Snacks mit Qualitätsauffälligkeiten

  • Nahrungsergänzungen

  • Pflegeprodukten

  • ausgelaufenen Flüssigkeiten

  • Parasiten- oder Reinigungsprodukten

  • Artikeln mit Chargen- oder Seriennummern

Für die Prüfung können der Artikel selbst, die Verpackung, Chargenangaben, Seriennummern, Fotos oder andere Informationen benötigt werden.

Besteht jedoch eine konkrete Gefahr für Mensch, Tier oder Umgebung, hat die Sicherheit selbstverständlich Vorrang.

In einem solchen Fall sollte FlauschPalast möglichst vor weiteren Maßnahmen kontaktiert werden, soweit dies gefahrlos möglich ist.


5. Transportschäden

Kommt ein Paket sichtbar beschädigt an oder besteht der Verdacht, dass ein Produkt während des Transports beschädigt wurde, sollte FlauschPalast möglichst zeitnah informiert werden.

Wenn möglich, sollten zunächst aufbewahrt werden:

  • Versandkarton

  • Füll- und Schutzmaterial

  • Produktverpackung

  • Versandetikett

  • beschädigter Artikel

Hilfreich sind Fotos von:

  • der Außenseite des Pakets

  • beschädigten Stellen

  • der Innenseite der Verpackung

  • dem verwendeten Füllmaterial

  • dem Versandetikett

  • dem betroffenen Produkt

Eine schnelle Meldung erleichtert die Dokumentation und eine gegebenenfalls notwendige Klärung mit dem Versanddienstleister.

Gesetzliche Rechte werden jedoch nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass ein Transportschaden nicht unmittelbar bei der Zustellung gemeldet wurde.


6. Gesetzliche Gewährleistung

Für die bei FlauschPalast gekauften Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Eine Ware muss insbesondere den vereinbarten und den gesetzlich geschuldeten Anforderungen entsprechen.

Je nach Produkt können dazu unter anderem gehören:

  • vereinbarte Beschaffenheit

  • richtige Art und Menge

  • Qualität

  • Funktionalität

  • Kompatibilität

  • Interoperabilität

  • gewöhnliche Verwendbarkeit

  • Haltbarkeit

  • Sicherheit

  • Reparierbarkeit

  • Zubehör

  • Montage- oder Installationsanforderungen

  • erforderliche Bedienungs-, Sicherheits- oder Pflegehinweise

Wird statt des bestellten Produkts eine andere Ware geliefert oder fehlt ein geschuldeter Bestandteil, kann ebenfalls ein Sachmangel vorliegen.

Ob ein Mangel vorliegt, wird anhand des konkreten Produkts und Sachverhalts beurteilt.


7. Rechte bei einem Mangel

Liegt ein Sachmangel vor, besteht grundsätzlich zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung.

Dabei kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen grundsätzlich zwischen:

  • Nachbesserung, also Reparatur, und

  • Nachlieferung, also Lieferung einer mangelfreien Sache

gewählt werden.

Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verweigern, beispielsweise wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.

Unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen können außerdem Rechte auf:

  • Minderung

  • Rücktritt

  • Schadensersatz

  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen

bestehen.

Nicht jeder Mangel führt deshalb automatisch unmittelbar zu einer vollständigen Rückzahlung des Kaufpreises.


8. Reparaturrecht seit 31. Juli 2026

Für Verbraucherkäufe, die unter die seit dem 31. Juli 2026 geltende Rechtslage fallen, wurden die gesetzlichen Regelungen zur Reparatur gestärkt.

Vor Durchführung einer Nacherfüllung informiert FlauschPalast entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über das grundsätzlich bestehende Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung sowie über die rechtlichen Auswirkungen einer Nachbesserung.

Wird die Nacherfüllung durch Nachbesserung durchgeführt, verlängert sich bei den unter die neue Rechtslage fallenden Verbraucherverträgen die ursprüngliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate.

Für Verträge, die vor dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden, können aufgrund gesetzlicher Übergangsregelungen noch die zuvor geltenden Vorschriften maßgeblich sein.


9. Reparieren statt vorschnell ersetzen

Eine fachgerechte Reparatur kann bei geeigneten Produkten eine sinnvolle Lösung sein.

Sie kann:

  • die Nutzungsdauer eines Produkts verlängern

  • Ressourcen schonen

  • Materialverbrauch reduzieren

  • Abfall vermeiden

  • funktionsfähige Produkte länger nutzbar halten

Ob eine Reparatur im konkreten Fall die passende Form der Nacherfüllung ist, richtet sich jedoch nicht allein nach Nachhaltigkeitsaspekten.

Die gesetzlichen Rechte der Kundin oder des Kunden und das gesetzlich vorgesehene Wahlrecht bleiben maßgeblich.


10. Kosten der gesetzlichen Nacherfüllung

Bei einer berechtigten gesetzlichen Nacherfüllung trägt FlauschPalast die hierfür erforderlichen Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Transportkosten

  • Wegekosten

  • Arbeitskosten

  • Materialkosten

Soweit gesetzlich vorgesehen, können auch Vorschussansprüche für erforderliche Aufwendungen bestehen.

Eine vorherige Abstimmung hilft dabei, unnötige Kosten, falsche Rücksendewege oder ungeeignete Versandarten zu vermeiden.


11. Gewährleistungsfrist

Bei neuen Waren beträgt die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, soweit keine besondere gesetzliche Regelung eingreift.

Besondere Vorschriften können unter anderem relevant sein, wenn:

  • sich ein Mangel innerhalb der laufenden Verjährungsfrist zeigt

  • eine Ware zur Nacherfüllung übergeben wird

  • Waren mit digitalen Elementen betroffen sind

  • eine Nachbesserung nach der seit dem 31. Juli 2026 geltenden Rechtslage erfolgt

Bei einer Nacherfüllung durch Reparatur kann sich bei den hierfür maßgeblichen neueren Verbraucherverträgen die ursprüngliche Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate verlängern.


12. Gesetzliche Vermutung im ersten Jahr

Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein Zustand, der von den gesetzlichen Anforderungen an die Ware abweicht, wird grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

Diese Vermutung gilt nicht, wenn sie mit der Art der Ware oder der Art des mangelhaften Zustands unvereinbar ist.

Diese Regelung ist von der grundsätzlich zweijährigen Verjährungsfrist zu unterscheiden.


13. Auch geöffnete oder benutzte Produkte können mangelhaft sein

Ein Produkt ist nicht allein deshalb von einer Reklamation ausgeschlossen, weil seine Verpackung geöffnet oder es bestimmungsgemäß verwendet beziehungsweise ausprobiert wurde.

Viele Mängel können naturgemäß erst nach dem:

  • Öffnen

  • Auspacken

  • Zusammenbauen

  • Befüllen

  • Einschalten

  • erstmaligen Verwenden

  • Reinigen

erkannt werden.

Das kann beispielsweise betreffen:

  • Materialfehler

  • mangelhafte Nähte

  • Funktionsstörungen

  • fehlerhafte Verschlüsse

  • defekte Elektronik

  • beschädigte Komponenten

  • auffällige Produktveränderungen

  • fehlerhafte Personalisierungen

  • Probleme mit Inhalt oder Konsistenz

Eine Reklamation wird deshalb anhand des konkreten Sachverhalts beurteilt.


14. Was regelmäßig kein ursprünglicher Produktmangel ist

Nicht jede Beschädigung oder Veränderung während der Nutzung stellt automatisch einen Gewährleistungsfall dar.

Kein ursprünglicher Sachmangel liegt regelmäßig vor, wenn ein Schaden ausschließlich erst nach Übergabe der Ware entstanden ist.

Das kann beispielsweise der Fall sein bei:

  • normaler und produktüblicher Abnutzung

  • unsachgemäßer Verwendung

  • Überlastung

  • Verwendung entgegen Warn- oder Sicherheitshinweisen

  • ungeeigneter Reinigung

  • ungeeigneten Wasch- oder Reinigungsmitteln

  • falscher Waschtemperatur

  • Trocknung entgegen Pflegehinweisen

  • eigenmächtigen Veränderungen

  • nicht fachgerechten Reparaturen

  • Unfall oder äußerer Gewalteinwirkung

Auch Schäden durch intensives Kauen, Beißen, Reißen, Kratzen oder Scharren stellen nicht automatisch einen Herstellungs- oder Materialmangel dar.

Entscheidend bleibt der konkrete Einzelfall.

Ist beispielsweise eine Naht oder ein Material bereits ursprünglich mangelhaft und führt gerade dieser Fehler zum späteren Schaden, kann dennoch ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegen.


15. Haustierprodukte sind nicht automatisch unzerstörbar

Hunde und Katzen nutzen Produkte sehr unterschiedlich.

Spielzeug, Textilien, Betten, Decken, Geschirre, Leinen und andere Haustierprodukte können je nach Tier erheblichen mechanischen Belastungen ausgesetzt sein.

Soweit ein Produkt nicht ausdrücklich entsprechend ausgewiesen ist, bedeutet seine Eignung für Haustiere nicht automatisch, dass es:

  • bissfest

  • kausicher

  • kratzfest

  • ausbruchsicher

  • unzerstörbar

  • für jede Belastung geeignet

  • zur unbeaufsichtigten Verwendung bestimmt

ist.

Diese Hinweise schränken gesetzliche Mängelrechte nicht ein.

Sie helfen dabei, normale beziehungsweise nutzungsbedingte Abnutzung von einem ursprünglichen Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsmangel abzugrenzen.


16. Sicherheitsrelevante Mängel

Bei bestimmten Schäden sollte ein Produkt bis zur Klärung nicht weiterverwendet werden.

Das gilt insbesondere bei:

  • gebrochenen tragenden Bauteilen

  • scharfen oder gefährlichen Kanten

  • gelösten Kleinteilen

  • beschädigten Verschlüssen

  • beschädigten Geschirren, Leinen oder Sicherungssystemen

  • beschädigten Transportprodukten

  • fehlerhaften elektrischen Geräten

  • beschädigten Kabeln oder Steckern

  • ungewöhnlicher Hitzeentwicklung

  • Rauch- oder Brandgeruch

  • Flüssigkeitsaustritt

  • beschädigten oder aufgeblähten Akkus

Ein möglicherweise sicherheitsgefährdendes Produkt sollte nicht weiter benutzt werden.

Bitte kontaktiere FlauschPalast unter:

service@flauschpalast.com


17. Batterien, Akkus und Energiespeicher

Bei Produkten mit Batterien, Akkus oder anderen Energiespeichern gelten besondere Sicherheitsanforderungen.

Bitte sende Produkte mit:

  • beschädigtem Akku

  • aufgeblähtem Akku

  • ausgelaufener Batterie

  • verformtem Energiespeicher

  • ungewöhnlicher Wärmeentwicklung

  • Rauchentwicklung

  • Brandgeruch

  • sichtbarer Beschädigung elektrischer Komponenten

nicht eigenständig zurück.

Kontaktiere FlauschPalast zunächst unter:

service@flauschpalast.com

So kann geprüft werden, welche Transport-, Sicherheits- oder Entsorgungsanforderungen für den konkreten Fall gelten.

Bei einer abgestimmten Rücksendung müssen Batterien und Akkus transportsicher behandelt werden.

Soweit erforderlich, sind Kontakte gegen Kurzschluss zu sichern und Geräte auszuschalten.

Weitere Hinweise zur Entsorgung von Elektroaltgeräten, Batterien und Akkus finden sich auf der gesonderten Informationsseite von FlauschPalast.


18. Smarte Produkte, GPS-Tracker, Kameras und Datenschutz

Bei smarten Produkten können neben der eigentlichen Hardware auch personenbezogene oder gerätebezogene Daten gespeichert beziehungsweise mit einem Benutzerkonto verknüpft sein.

Das kann insbesondere betreffen:

  • GPS-Tracker

  • Haustierkameras

  • Überwachungssysteme

  • smarte Futterautomaten

  • App-gesteuerte Produkte

  • WLAN- oder Bluetooth-Geräte

  • Geräte mit internem Speicher

Soweit das Gerät noch funktionsfähig ist, sollten vor einer Rücksendung nach Möglichkeit:

  • persönliche Daten gelöscht werden

  • gespeicherte Bilder und Videos entfernt werden

  • Standortfreigaben deaktiviert werden

  • App-Verknüpfungen entfernt werden

  • das Gerät vom Benutzerkonto getrennt werden

  • gespeicherte WLAN- oder Zugangsdaten gelöscht werden

  • das Gerät auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden

  • persönliche Speicherkarten entfernt werden, sofern diese nicht zum reklamierten Lieferumfang gehören

Wenn ein Defekt das Löschen oder Zurücksetzen verhindert, sollte dies FlauschPalast vor der Rücksendung mitgeteilt werden.

Bitte übermittle Zugangsdaten oder Passwörter nur dann, wenn dies für eine konkrete technische Prüfung tatsächlich erforderlich und ausdrücklich abgestimmt wurde.


19. Waren mit digitalen Elementen

Das Sortiment von FlauschPalast kann Produkte enthalten, bei denen digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen für die Funktion der Ware relevant sind.

Für solche Waren mit digitalen Elementen gelten besondere gesetzliche Anforderungen.

Dazu können abhängig vom Produkt insbesondere gehören:

  • Funktionalität

  • Kompatibilität

  • Interoperabilität

  • erforderliche digitale Bestandteile

  • Aktualisierungen

  • Sicherheitsupdates

  • Installationsanforderungen

  • Informationen über verfügbare Aktualisierungen

Unterbleibt eine gesetzlich erforderliche Aktualisierung, kann dies unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Sachmangel darstellen.

Besondere Regelungen können dagegen gelten, wenn ein erforderliches Update ordnungsgemäß bereitgestellt und über dessen Verfügbarkeit sowie mögliche Folgen einer Nichtinstallation informiert wurde, das Update jedoch nicht installiert wird.


20. Futter, Snacks, Kauartikel und Nahrungsergänzungen

Bei Futter, Snacks, Kauartikeln, Ergänzungsfuttermitteln und vergleichbaren Produkten steht die Produktsicherheit an erster Stelle.

Sollte ein Produkt beispielsweise:

  • ungewöhnlich riechen

  • auffällig verfärbt sein

  • eine veränderte Konsistenz zeigen

  • Fremdkörper enthalten

  • eine beschädigte Verpackung aufweisen

  • eine beschädigte oder ungewöhnliche Versiegelung zeigen

  • ungewöhnlich aufgebläht sein

  • andere erkennbare Auffälligkeiten aufweisen

sollte es vorsorglich nicht weiter verfüttert oder verwendet werden.

Produkt und Verpackung sollten, soweit gefahrlos möglich, zunächst aufbewahrt werden.

Für die Prüfung helfen insbesondere:

  • Chargen- oder Losnummer

  • Mindesthaltbarkeitsdatum

  • Produktbezeichnung

  • Verpackungsgröße

  • Fotos der Verpackung

  • Fotos des Inhalts

  • Fotos auffälliger Stellen

Eine bereits geöffnete Verpackung schließt eine berechtigte Reklamation nicht automatisch aus. Gerade bei Futter- und Verbrauchsprodukten können bestimmte Mängel naturgemäß erst nach dem Öffnen festgestellt werden.


21. Pflege-, Hygiene- und Gesundheitsprodukte

Das Gleiche gilt für Pflege-, Hygiene- und vergleichbare Produkte.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Shampoos

  • Fellpflegeprodukte

  • Leave-in-Produkte

  • Pflegeöle

  • Pfotenpflege

  • Augenpflege

  • Ohrenpflege

  • Nasenpflege

  • Sprays

  • Tropfen

  • Hygieneprodukte

  • sonstige Pflegeprodukte

Zeigt ein Produkt ungewöhnliche Veränderungen, eine beschädigte Versiegelung, ausgelaufenen Inhalt oder andere Auffälligkeiten, sollte es bis zur Klärung nicht weiterverwendet werden.

Auch hier gilt:

Das Öffnen eines Produkts beseitigt nicht automatisch gesetzliche Mängelrechte.


22. Parasitenprodukte, Reinigungs- und Desinfektionsprodukte

Besondere Vorsicht gilt bei Produkten gegen Parasiten sowie bei Reinigungs-, Hygiene- und Desinfektionsprodukten.

Das kann insbesondere betreffen:

  • Zeckenprodukte

  • Flohprodukte

  • Repellents

  • sonstige Produkte gegen Parasiten

  • entsprechend angebotene Entwurmungsprodukte

  • Biozidprodukte

  • Reinigungssprays

  • Desinfektionsprodukte

  • Flüssigkeiten

  • Lösungen

  • Konzentrate

Sollte ein solches Produkt:

  • auslaufen

  • beschädigt sein

  • ungewöhnlich reagieren

  • stark oder ungewöhnlich riechen

  • eine beschädigte Sicherheitsverpackung aufweisen

  • sichtbar verunreinigt sein

sollte es nicht weiter verwendet und nicht ohne vorherige Abstimmung versendet werden.

Bitte verschließe beschädigte oder auslaufende Produkte nur, soweit dies gefahrlos möglich ist, und halte sie von Kindern und Tieren fern.

Bei einer erforderlichen Rücksendung wird die sichere Vorgehensweise mit FlauschPalast abgestimmt.


23. B-Ware und 2. Wahl

Auch B-Ware und 2.-Wahl-Artikel unterliegen grundsätzlich den gesetzlichen Mängelrechten.

Bestimmte Abweichungen können jedoch bewusst Bestandteil des Kaufvertrags sein.

Das kann beispielsweise betreffen:

  • optische Unregelmäßigkeiten

  • beschädigte Verpackungen

  • leichte Gebrauchsspuren

  • kleine Schönheitsfehler

  • andere konkret beschriebene Abweichungen

Soll bei einem Verbraucherkauf wirksam von den gesetzlich geschuldeten objektiven Anforderungen abgewichen werden, muss vor Vertragsschluss eigens über das konkrete abweichende Merkmal informiert werden.

Soweit gesetzlich erforderlich, muss diese Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart werden.

Eine Reklamation allein wegen genau derjenigen Abweichung, die wirksam und transparent als Beschaffenheit vereinbart wurde, begründet daher grundsätzlich keinen Mangel.

Für andere oder zusätzliche Mängel bleiben die gesetzlichen Rechte bestehen.


24. Sale, Aktionsware und Restposten

Ein reduzierter Preis beseitigt keine gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Das gilt grundsätzlich auch für:

  • Sale-Artikel

  • Aktionsware

  • Restposten

  • Einzelstücke

  • Ausstellungsware

  • Retourenware

Ein Preisnachlass allein bedeutet nicht, dass Mängelrechte ausgeschlossen sind.

Soweit jedoch eine konkrete Abweichung vor dem Kauf wirksam als Beschaffenheit vereinbart wurde, ist diese vereinbarte Eigenschaft gesondert zu betrachten.


25. Personalisierte Produkte und Sonderanfertigungen

Auch personalisierte Produkte oder Sonderanfertigungen können mangelhaft sein.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:

  • ein falscher Name angebracht wurde

  • ein Wunschtext nicht der Bestellung entspricht

  • ein falsches Motiv verwendet wurde

  • eine Personalisierung fehlerhaft ausgeführt wurde

  • vereinbarte Maße nicht eingehalten wurden

  • die Ausführung von der Bestellung abweicht

  • ein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt

Die Individualisierung eines Produkts beseitigt gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht.


26. Große, schwere oder sperrige mangelhafte Artikel

Bei größeren oder sperrigen Artikeln sollte vor einer Rücksendung grundsätzlich zunächst die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.

Das kann beispielsweise betreffen:

  • große Kratzmöbel

  • Hundetreppen

  • Rampen

  • große Liegeplätze

  • Transportboxen

  • Trolleys

  • Autositze

  • größere elektronische Geräte

  • vergleichbar schwere oder sperrige Produkte

Bitte versende solche Artikel nicht auf eigene Initiative mit einem beliebigen Transportdienst, wenn zuvor noch nicht geklärt wurde, welcher Rücksendeweg erforderlich und geeignet ist.

Bei einer berechtigten gesetzlichen Nacherfüllung richten sich die erforderlichen Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften.


27. Reklamationen aus dem Ausland

Auch bei Bestellungen außerhalb Deutschlands können gesetzliche Mängelrechte bestehen.

Bitte melde eine Reklamation zunächst an:

service@flauschpalast.com

FlauschPalast stimmt anschließend den weiteren Ablauf ab.

Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil bei internationalen Rücksendungen:

  • andere Versanddienstleister

  • längere Transportwege

  • besondere Versandbedingungen

  • unterschiedliche Rücksendeadressen

  • besondere Anforderungen bei Akkus, Flüssigkeiten oder gefährlichen Gütern

relevant sein können.

Bei einer berechtigten gesetzlichen Nacherfüllung richtet sich die Kostentragung nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Eine Kundin oder ein Kunde soll eine berechtigte Reklamation nicht deshalb selbst mit einem Lieferanten oder Hersteller im Ausland abwickeln müssen, weil die ursprüngliche Lieferung über einen externen Fulfillmentpartner erfolgt ist.


28. Sichere Verpackung bei erforderlicher Rücksendung

Wird nach Abstimmung eine Rücksendung erforderlich, sollte die Ware transportsicher verpackt werden.

Besondere Sorgfalt ist erforderlich bei:

  • Glas

  • Keramik

  • elektronischen Artikeln

  • Kameras

  • GPS-Trackern

  • Sensoren

  • Akkuprodukten

  • Flüssigkeiten

  • Sprays

  • Pflegeprodukten

  • Futter- und Snackprodukten

  • großen oder sperrigen Artikeln

  • Artikeln mit losem Zubehör oder Kleinteilen

Vorhandene Transportsicherungen sollten, soweit möglich und noch vorhanden, verwendet werden.

Beschädigte, auslaufende, brandgefährdete oder anderweitig gefährliche Produkte dürfen jedoch nicht ohne vorherige Sicherheitsabstimmung versendet werden.


29. Versandnachweis aufbewahren

Wurde eine Reklamationsware nach Abstimmung zurückgesendet, sollte der Versand- beziehungsweise Einlieferungsnachweis bis zum Abschluss des Vorgangs aufbewahrt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Einlieferungsbeleg

  • Sendungsnummer

  • gegebenenfalls Abholbestätigung

  • gegebenenfalls vom Versanddienstleister ausgestellte Dokumente

So kann der Transportweg bei Bedarf nachvollzogen werden.


30. Unterschiedliche Lager-, Lieferanten- und Fulfillmentstrukturen

FlauschPalast arbeitet zur Bereitstellung des Sortiments mit unterschiedlichen Lager-, Lieferanten- und Fulfillmentstrukturen.

Deshalb kann die für einen konkreten Reklamationsfall vorgesehene Rücksendeadresse vom jeweiligen Produkt und Versandweg abhängen.

Bitte verwende ausschließlich die für den konkreten Vorgang mitgeteilte Rücksendeadresse.

Eine Rücksendung sollte nicht eigenmächtig an einen Hersteller, Lieferanten oder sonstigen Dritten geschickt werden, wenn dieser nicht ausdrücklich als Rücksendeempfänger genannt wurde.

Auch wenn ein Artikel direkt von einem Lieferanten oder Fulfillmentpartner versendet wurde, bleibt FlauschPalast Vertragspartner der Bestellung.


31. Reklamationen direkt mit FlauschPalast klären

Eine Reklamation muss nicht selbst mit einem Hersteller oder Lieferanten geklärt werden.

Bitte wende dich direkt an:

service@flauschpalast.com

FlauschPalast übernimmt die weitere Koordination, soweit dies für die Bearbeitung erforderlich ist.

Das gilt auch dann, wenn:

  • ein Artikel direkt von einem Lieferanten versendet wurde

  • der Hersteller einen eigenen technischen Support anbietet

  • eine zusätzliche Herstellergarantie besteht

  • ein externer Fulfillmentpartner den Versand durchgeführt hat

Gesetzliche Ansprüche gegenüber FlauschPalast als Verkäufer bleiben hiervon unberührt.


32. Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe

Die gesetzliche Gewährleistung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.

Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Verpflichtung, beispielsweise eines Herstellers oder Verkäufers.

Besteht für einen Artikel eine Herstellergarantie, gelten hierfür die jeweiligen Garantiebedingungen.

Eine freiwillige Garantie schränkt gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht ein.

Gesetzliche Mängelrechte gegenüber FlauschPalast bestehen daher unabhängig von einer möglicherweise zusätzlich bestehenden Herstellergarantie.


33. Freiwillige Lösungen und Kulanz

Unabhängig von gesetzlichen Ansprüchen kann FlauschPalast im Einzelfall eine freiwillige Lösung anbieten.

Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn kein gesetzlicher Gewährleistungsfall besteht, aber dennoch eine kundenfreundliche und praktikable Lösung möglich ist.

Je nach Situation kann eine freiwillige Lösung beispielsweise bestehen aus:

  • Austausch

  • Ersatzteil

  • Preisnachlass

  • Gutschein

  • Rücknahme

  • sonstiger individueller Lösung

Ob und in welchem Umfang eine Kulanzlösung angeboten wird, entscheidet FlauschPalast im jeweiligen Einzelfall.

Eine freiwillige Leistung begründet keinen allgemeinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger Fälle.


34. Keine Bearbeitungs- oder Wiedereinlagerungsgebühr bei berechtigten Reklamationen

Für die Bearbeitung einer berechtigten gesetzlichen Reklamation erhebt FlauschPalast keine gesonderte Bearbeitungs- oder Wiedereinlagerungsgebühr.

Die erforderlichen Kosten einer gesetzlichen Nacherfüllung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Davon zu unterscheiden sind freiwillige Leistungen außerhalb gesetzlicher Ansprüche. Für solche Fälle können gesonderte Bedingungen gelten, sofern diese vorab transparent vereinbart oder mitgeteilt werden.


35. Faire und nachvollziehbare Reklamationsbearbeitung

Reklamationen sollen weder unnötig kompliziert gemacht noch vorschnell beurteilt werden.

Deshalb wird jeder Vorgang anhand des konkreten Sachverhalts geprüft.

Je nach Fall kann die passende Lösung beispielsweise sein:

  • Reparatur

  • Ersatzlieferung

  • Austausch einzelner Komponenten

  • Minderung

  • Rücktritt beziehungsweise Rückabwicklung

  • eine andere gesetzlich vorgesehene Lösung

  • eine freiwillige Kulanzlösung

Welche Möglichkeit besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt und den gesetzlichen Voraussetzungen.


36. Verantwortung bei Reklamationen und Rücksendungen

Eine verantwortungsvolle Reklamationsbearbeitung soll mehrere Interessen miteinander verbinden:

  • faire Lösungen für Kundinnen und Kunden

  • Sicherheit für Mensch und Tier

  • sorgfältige Prüfung möglicher Produktmängel

  • verantwortungsvollen Umgang mit Produkten

  • möglichst nachhaltige Lösungen

  • nachvollziehbare und transparente Abläufe

Ein Produkt muss nicht automatisch entsorgt oder vollständig ersetzt werden, nur weil ein Problem auftritt.

Je nach Artikel können Reparatur, Ersatz einzelner Komponenten oder eine andere sachgerechte Lösung sinnvoller sein als ein vollständiger Austausch.

Produktsicherheit hat dabei immer Vorrang.


37. Ergänzende Produktinformationen beachten

Neben diesen allgemeinen Informationen sind immer auch die Hinweise für das konkrete Produkt zu beachten.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Produktbeschreibung

  • Warn- und Sicherheitshinweise

  • Bedienungsanleitung

  • Montagehinweise

  • Material- und Pflegehinweise

  • Größen- und Messhinweise

  • Anwendungshinweise

  • Herstellerinformationen

  • Angaben auf Verpackung und Etikett

  • Hinweise zur Aufbewahrung und Lagerung

Diese Informationen können für die Beurteilung wichtig sein, ob ein Produkt bestimmungsgemäß verwendet wurde oder ob möglicherweise ein Mangel vorliegt.

Gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.


38. Kontakt

Bei Fragen zu Reklamation, Mängeln, Gewährleistung, Reparatur oder einer damit verbundenen Rücksendung ist FlauschPalast gerne erreichbar.

FlauschPalast
Inhaber: Stefan Schneider
Am Erbrain 9
35232 Dautphetal
Deutschland

E-Mail: service@flauschpalast.com

Bei bestellbezogenen Anliegen sollte möglichst die Bestellnummer angegeben werden. So kann das Anliegen schneller der richtigen Bestellung zugeordnet werden.


39. Verhältnis zu anderen Rechtstexten und Informationsseiten

Diese Seite behandelt Reklamationen, Mängel, Gewährleistung, Reparatur sowie damit zusammenhängende Rücksendungen und freiwillige Lösungen.

Das gesetzliche Widerrufsrecht für mangelfreie Waren wird gesondert behandelt.

Für den praktischen Ablauf normaler Retouren und Rücksendungen steht außerdem die separate Informationsseite „Retoure & Rücksendung“ zur Verfügung.

Ergänzend können insbesondere folgende Seiten relevant sein:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Widerrufsrecht

  • Retoure & Rücksendung

  • Produktsicherheit & Warnhinweise

  • Material- & Pflegehinweise

  • Größenberatung & Messanleitung

  • Elektroaltgeräte & Batterien

Diese Seite erweitert gesetzliche Rechte nicht und schränkt sie nicht ein.

Maßgeblich bleiben insbesondere die zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie die wirksam vereinbarten Bedingungen des jeweiligen Kaufvertrags.

Soweit FlauschPalast freiwillige Leistungen über gesetzliche Ansprüche hinaus anbietet, handelt es sich um Kulanz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


Kurz zusammengefasst

Ein Produkt ist beschädigt oder funktioniert nicht – was tun?

Bitte FlauschPalast unter service@flauschpalast.com kontaktieren und den Artikel nicht ungeklärt zurücksenden.

Welche Informationen helfen bei einer Reklamation?

Bestellnummer, Artikelbezeichnung, kurze Beschreibung sowie aussagekräftige Fotos oder gegebenenfalls ein Video.

Soll beschädigte Ware sofort entsorgt werden?

Nein, grundsätzlich nicht. Artikel, Verpackung und relevante Kennzeichnungen sollten bis zum Abschluss der Prüfung aufbewahrt werden, soweit dies gefahrlos möglich ist.

Wer trägt die Kosten einer berechtigten gesetzlichen Nacherfüllung?

Die hierfür erforderlichen Aufwendungen trägt FlauschPalast nach den gesetzlichen Vorschriften.

Kann auch ein geöffnetes Produkt reklamiert werden?

Ja. Viele Mängel können überhaupt erst nach dem Öffnen oder erstmaligen Verwenden erkannt werden.

Wie lange besteht die gesetzliche Gewährleistung?

Bei neuen Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung, soweit keine besondere gesetzliche Regelung eingreift.

Was gilt im ersten Jahr?

Zeigt sich innerhalb eines Jahres ein von den gesetzlichen Anforderungen abweichender Zustand, greift bei Verbrauchsgüterkäufen grundsätzlich die gesetzliche Vermutung, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.

Reparatur oder Ersatzlieferung?

Bei der gesetzlichen Nacherfüllung besteht grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

Was gilt seit dem 31. Juli 2026?

Für die unter die neue Rechtslage fallenden Verbraucherkäufe wurden die gesetzlichen Regelungen zur Reparatur gestärkt. Bei einer Nacherfüllung durch Nachbesserung verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist unter den gesetzlichen Voraussetzungen einmalig um zwölf Monate.

Was gilt bei einem beschädigten Akku?

Ein beschädigter, aufgeblähter, ausgelaufener oder ungewöhnlich warmer Akku sollte nicht eigenständig versendet werden. Bitte zuerst FlauschPalast kontaktieren.

Was ist bei GPS-Trackern, Kameras und smarten Produkten zu beachten?

Vor einer Rücksendung sollten persönliche Daten, App-Verknüpfungen und gespeicherte Zugangsdaten nach Möglichkeit entfernt werden. Ist dies wegen eines Defekts nicht möglich, sollte FlauschPalast vorab informiert werden.

Gelten Gewährleistungsrechte auch für B-Ware?

Ja. Wirksam vereinbarte und vorab konkret offengelegte Abweichungen sind davon zu unterscheiden. Für andere Mängel bestehen die gesetzlichen Rechte fort.

Gelten Mängelrechte auch bei personalisierten Produkten?

Ja. Die Individualisierung eines Produkts beseitigt gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht.

Was gilt bei großen oder sperrigen Artikeln?

Bitte vor einer Rücksendung Kontakt aufnehmen, damit ein geeigneter Rücksende- oder Abholweg abgestimmt werden kann.

Was gilt bei einer Reklamation aus dem Ausland?

Bitte ebenfalls zunächst FlauschPalast kontaktieren. Der geeignete Rücksendeweg wird abhängig vom Produkt, Versandland und konkreten Fall abgestimmt.

Muss ich mich bei einem direkt vom Lieferanten versandten Produkt an den Lieferanten wenden?

Nein. Vertragspartner bleibt FlauschPalast.


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Informationen zu Reklamationen, Mängeln, Gewährleistung, Reparatur und Produktsicherheit bei FlauschPalast – transparent und ausführlich erklärt.

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